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Homoeopathie

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Annette Schaefer
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Homoeopathie

Die Homoeopathie ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, die auf den ab 1796 veröffentlichten Vorstellungen des deutschen Arztes Samuel Hahnemann beruht.

Ihre namengebende und wichtigste Grundannahme ist das von Hahnemann formulierte Ähnlichkeitsprinzip: „Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden“, Hahnemann. Danach solle ein homöopathisches Arzneimittel so ausgewählt werden, dass es an Gesunden ähnliche Symptome hervorrufen könne wie die, an denen der Kranke leidet, wobei auch der „gemüthliche und geistige Charakter“ des Patienten berücksichtigt werden solle. Hierzu wurden von Hahnemann und seinen Nachfolgern ausgedehnte Tabellen erstellt, mit deren Hilfe der Homöopath den Patienten und seine Krankheitserscheinungen einem sogenannten Arzneimittelbild zuordnen soll.

Potenzierung
Zur Herstellung der Arzneimittel werden die Grundsubstanzen einer sogenannten Potenzierung unterzogen, das heißt, sie werden wiederholt (meist im Verhältnis 1:10 oder 1:100) mit Wasser oder Alkohol verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben. Die Verdünnung wurde zunächst wegen der Giftigkeit vieler der verwendeten Stoffe durchgeführt. Erst in einer späteren Phase verordnete Hahnemann sogenannte Hochpotenzen, bei denen die Ausgangsstoffe so stark verdünnt werden, dass sie nicht mehr nachweisbar sind. Hahnemann nahm an, dass durch das besondere Verfahren der Potenzierung oder „Dynamisierung“ eine „im innern Wesen der Arzneien verborgene, geistartige Kraft“ wirksam werde. Zur Begründung der Hochpotenzen ging er davon aus, dass sich hier „die Materie“ „roher Arznei-Substanzen“ „zuletzt gänzlich in ihr individuelles geistartiges Wesen auflöse“

Grundlage für die Wahl eines homöopathischen Mittels ist einerseits die Anamnese und andererseits die Kenntnis der Wirkungen und Symptome, die eine Arznei bei einem gesunden Menschen auslösen kann. Um diese Kenntnisse zu erlangen, werden sogenannte Arzneimittelprüfungen durchgeführt.

Wertigkeit
Als Hilfsmittel dienen dabei homoeopathische Arzneimittellehren und Repertorien. In Arzneimittellehren werden die Mittel mit allen bei der Arzneimittelprüfung beobachteten Symptomen beschrieben. Repertorien sind nach Symptomen hierarchisch gegliedert und verzeichnen alle Mittel, bei denen das jeweilige Symptom beobachtet wurde. Die sogenannte Wertigkeit eines Mittels (einwertig bis vierwertig) gibt einen Hinweis darauf, wie bewährt das Mittel bei der Heilung dieses Symptoms ist. Eine hohe Wertigkeit im Repertorium erhält ein Mittel nur, wenn es sowohl bei der Arzneimittelprüfung bei einer hohen Zahl von gesunden Probanden dieses Symptom hervorrief als auch viele Berichte über Heilungen von Fällen mit diesem Symptom existieren.

Eine klare statistische Definition für eine solche „hohe Anzahl“ gibt es dabei nicht. Deshalb werden in modernen Repertorien auch Kennzeichnungen für bewährte Mittel geführt, die auf die Erfahrung einzelner Homöopathen mit hohem Ansehen zurückgehen. So werden zum Beispiel die sogenannten Künzli-Punkte von vielen Autoren zitiert.

(Auszug Wipipedia)